Freiberufler und Steuern

Hallo Freelancer!

Wenn Ihr gerade eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen habt oder mit dem Gedanken spielt, kommt ihr um ein Thema nicht herum: Steuern! Denn als Freelancer warten so einige steuerliche Verpflichtungen auf dich, was, wenn man sich noch nicht auskennt, auf den ersten Blick überwältigend sein kann. Aber keine Sorge – ich bin hier, um euch zu helfen. In diesem Artikel werde ich das Thema Freiberufler und Steuern einfach und verständlich runter zu brechen, damit ihr euch wieder voll und ganz auf euer Business konzentrieren könnt.

Freiberufler im Steuerlabyrinth

Lasst uns ehrlich sein, als Freiberufler sind Steuern nicht gerade unser Lieblingsthema. Steuererklärung, Formulare, Fachbegriffe – es kann einem wirklich Albträume bereiten. Manchmal hat man das Gefühl, dass das gesamte Steuersystem darauf abzielt, uns in Verwirrung zu stürzen. Aber keine Panik! Denn in diesem Artikel möchte ich euch zeigen, dass das Thema „Freiberufler und Steuern“ keine Schreckensvision sein muss. Ich werde das Ganze so verständlich wie möglich für euch aufbereiten. Keine Fachbegriffe und keine komplizierten Formulierungen. Denn auch ich habe mich zu Anfang meiner Selbstständigkeit im Steuerlabyrinth befunden, aber ich weiß nun, wie man dort wieder rausfindet.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler, Selbstständiger, Gewerbetreibender – vielleicht bist du dir gar nicht sicher, ob der Begriff Freiberufler wirklich auf dich zutrifft. Also lass uns an dieser Stelle zunächst mit diesen Begriffen aufräumen und genauer einzuordnen, ob das Thema Freiberufler und Steuern überhaupt für dich relevant ist oder ob du vielleicht zu einer anderen Gruppe gehörst.

Beginnen wir zunächst mit Selbstständiger. Selbstständig ist sozusagen ein Überbegriff von freiberuflich. Jeder Freiberufler ist automatisch auch selbstständig. Jedoch ist man als Selbstständiger nicht zwangsläufig auch Freiberufler.

Um genauer unter die Lupe zu nehmen, ob du als Freiberufler Steuern zahlen musst oder eine andere Bezeichnung auf dich zutrifft, schauen wir uns die Art deiner Selbstständigkeit genauer an. Als Freiberufler gilt kurzgesagt jemand, der als selbstständige Tätigkeit einen sogenannten Katalogberuf oder eine katalogähnlichen Beruf ausübt.

Dazu sind in der Regel spezifisches Fachwissen oder eine künstlerische Fähigkeit nötig. Folgende Berufe zählen zu den Katalogberufen bzw. katalogähnlichen Berufen.

  1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker
  2. Rechts- und Steuerberatende Berufe: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  3. Künstlerische Berufe: Schriftsteller, bildende Künstler, Musiker, Schauspieler
  4. Wissenschaftliche Berufe: Wissenschaftler, Dozenten, Forscher
  5. Technische Berufe: Ingenieure, Architekten
  6. Sprach- und Übersetzerberufe: Dolmetscher, Übersetzer
  7. Journalistische Berufe: Journalisten, Redakteure

Unter Umständen können auch weitere Berufe zu den katalogähnlichen Berufen zugeordnet werden. Beispielsweise gelte ich als Texterin ebenfalls als Freiberuflerin, da meine Tätigkeit sich in diese Liste einordnen lässt.

Neben dieser Voraussetzung müssen jedoch noch weitere Bedingungen erfüllt sein, um als Freiberufler Steuern zahlen zu müssen. Dazu gehören beispielsweise Rahmenbedingungen wie Anerkennung künstlerischer Höhe, ein bestimmtes Studium, Abrechnung auf Honorarbasis, etc.). Letzten Endes sind dies nur Anhaltspunkte, die dir dabei helfen können, deine Tätigkeit als freiberuflich einordnen zu lassen oder nicht. Über den Einzelfall entscheidet jedoch am Ende das Finanzamt.

💡Falls du noch Hilfe dabei brauchst, dich selbstständig zu machen, sieh dir hier meine Schritt für Schritt Anleitung an.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Wie bereits erwähnt, gilt Selbstständiger als eine Art Oberbegriff. Du kannst als Selbstständiger Freiberufler sein, es kann aber auch sein, dass du zu den Gewerbetreibenden zählst. Als Gewerbe gilt eine selbstständige, nachhaltige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit, die planmäßig und eigenverantwortlich ausgeübt wird.

Im Gegensatz zu freiberuflichen Tätigkeiten unterliegen Gewerbetreibende der Gewerbeordnung (GewO) und müssen häufig eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vornehmen. Sie können verschiedene Arten von Gewerben betreiben, wie beispielsweise den Handel mit Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, die Produktion von Gütern oder den Betrieb eines gastronomischen Unternehmens. Als Gewerbetreibender zahlst du im Gegensatz zum Freiberufler Steuern für dein Gewerbe.

Doch auch hier ist die Einordnung oftmals gar nicht so einfach. Ein paar Beispiele sollen das verdeutlichen:

Als Blogger giltst du beispielsweise, sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind als Freiberufler. Entscheidest du dich aber Werbung über deinen Blog zu schalten, wird er zu einem Gewerbe.

Eine Texterin und Autorin, die eigene Bücher über ihre Website vertreibt, kann als Freiberuflerin angesehen werden. Vertreibt sie jedoch zusätzlich Bücher von anderen Autoren, betreibt sie damit ein Gewerbe.

Du merkst schon, der Grad zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden ist oft sehr schmal. Unter Umständen kann beides gleichzeitig vorliegen und eine endgültige Einordnung trifft auch hier das Finanzamt. Wenn du dir unsicher bist, was auf dich zutrifft, kannst du beim Finanzamt eine gebührenpflichtige verbindliche Auskunft anfordern.

Freiberufler und Steuern: Wann muss ich Steuern zahlen?

Wenn du dich der Gruppe der Freiberufler zuordnen kannst, kommen wir zunächst dazu, wann du als Freiberufler Steuern zahlen musst. Grundsätzlich gilt der allgemeine Steuerfreibetrag für Freiberufler. Dieser beträgt 10.908 Euro im Jahr. Überschreitest du dieses Einkommen, so wirst du zur Einkommenssteuer verpflichtet.

Einkommenssteuer für Freiberufler

Eine Steuer, an der kein Selbstständiger vorbeikommt, ist die Einkommenssteuer. So zahlst du selbstverständlich auch als Freiberufler diese Steuer. Sie wird aus dem Einkommen deiner selbstständigen Tätigkeit abzüglich der Ausgaben berechnet und festgesetzt. Das bedeutet, je mehr Gewinn du als Freiberufler machst, desto mehr Steuern zahlst du logischerweise.

Deinen Gewinn und deine Ausgaben teilst du dem Finanzamt in deiner jährlichen Steuererklärung mit. Diese ist für Freiberufler bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres verpflichtend abzugeben. Daraufhin erhältst du vom Finanzamt einen Steuerbescheid, in dem du entweder eine Rückerstattung bekommst oder eine Nachzahlung fällig wird. Du solltest also immer abhängig von der Höhe deines Einkommens einen bestimmten Prozentsatz für deine Freiberufler-Steuern zurücklegen (10-40%).

Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, gibt es außerdem Steuervorauszahlungen. Diese richtet sich nach den Steuerbescheiden oder den geschätzten Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit und werden quartalsweise entrichtet. Sie werden dann fällig, wenn die Steuerlast im Vorjahr mindestens 400 Euro betragen hat.

Freiberufler und Steuern: Die Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer betrifft Freiberufler ebenso. Dies sind die 19% oder 7%, die auf all deinen Rechnungen erhoben werden, sei es im Supermarkt, Restaurant oder in einer Bar. Als Freiberufler rechnest du diesen Prozentsatz also ebenfalls in deinen Rechnungen auf die Summe drauf. Es empfiehlt sich, die erhobene Umsatzsteuer bei Eingang der Zahlung direkt auf ein separates Konto oder in einen separaten Space zu überweisen, damit sie nicht mit den anderen Finanzen vermischt wird.

Die Umsatzsteuer bei Freiberuflern wird in der Regel quartalsweise fällig oder in Einzelfällen auch monatlich. Das wird dir vom Finanzamt in einem Schreiben zu Beginn deiner Selbstständigkeit mitgeteilt. Der Betrag ist in dem festgelegten Zyklus dann zusammen mit einer Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen. Diese kannst du entweder direkt in Elster oder mithilfe eines Buchhaltungstools wie LexOffice oder SevDesk erstellen.

Als Freiberufler kannst du die Umsatzsteuer verrechnen. Das bedeutet konkret: Wenn du 350 Euro Umsatzsteuer aufgrund deiner Einnahmen an das Finanzamt abführen müsstest, dir aber einen neuen Laptop kaufst, auf den du 50€ Umsatzsteuer bezahlst, musst du schließlich nur 300 Euro an das Finanzamt bezahlen.

Wichtig ist, dass du, falls du umsatzsteuerfreie Lieferungen oder Dienstleistungen in EU-Ländern oder Drittländern außerhalb Deutschland erbringst ist zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung auch eine zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben, in der die jeweiligen Kunden mit Ihrer Umsatzsteuernummer aufzulisten sind. Du solltest dich unbedingt dabei an die Fristen halten, damit du als Freiberufler mit Steuern kein Ärger oder Bußgelder bekommst.

In Deutschland müssen Umsatzsteuervoranmeldungen in der Regel bis zum 10. des Folgemonats nach Ablauf des jeweiligen Quartals eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal bis zum 10. April, für das zweite Quartal bis zum 10. Juli, für das dritte Quartal bis zum 10. Oktober und für das vierte Quartal bis zum 10. Januar des folgenden Jahres eingereicht werden muss.

Ausnahme Kleinunternehmerregelung

In Deutschland ermöglicht die Kleinunternehmerregelung kleinen Unternehmen eine vereinfachte Besteuerung, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer. Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 22.000 Euro nicht übersteigen und im vorangegangenen Jahr 50.000 Euro nicht überschritten haben.

Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit, das heißt, du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Du zahlst somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Allerdings kannst du in diesem Fall auch keine Vorsteuer aus Einkäufen oder Kosten geltend machen.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Buchführung erheblich, da du keine umfangreichen Umsatzsteuerabrechnungen erstellen musst. Du kannst stattdessen in deinen Rechnungen den Vermerk „Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ angeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Wenn du dich dafür entscheidest, von dieser Regelung Gebrauch zu machen, darfst du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, selbst wenn deine Kunden Unternehmer sind. Außerdem solltest du beachten, dass die Regelung nur für inländische Umsätze gilt und bestimmte Ausnahmen und Sonderfälle beachtet werden müssen.

Es empfiehlt sich, die genauen Bestimmungen des § 19 UStG sowie gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du die Kleinunternehmerregelung korrekt anwendest und alle steuerlichen Pflichten erfüllst.

Freiberufler und Steuern Übersicht

Fazit: Freiberufler und Steuern

Ich hoffe, ich habe dir nun das Thema Freiberufler und Steuern etwas verständlicher gemacht und du fühlst dich nun besser gerüstet, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht. Steuern sind zweifellos ein wichtiger Teil des freiberuflichen Lebens, aber sie müssen nicht länger ein Schreckgespenst sein, vor dem du dich verstecken möchtest.

Indem du dich mit den Grundlagen der steuerlichen Verpflichtungen vertraut machst, kannst du selbstbewusst in die Welt der Freiberuflichkeit eintauchen und dein Business erfolgreich vorantreiben. Denke daran, dass es immer ratsam ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der dich bei spezifischen Fragen und individuellen Steuerangelegenheiten unterstützen kann.

Nun, da du das Wissen und die Werkzeuge hast, um Steuern mit Zuversicht anzugehen, wünsche ich dir viel Erfolg in deiner freiberuflichen Karriere. Lass dich nicht von Steuerthemen einschüchtern, sondern sieh sie als eine Chance, deine finanzielle Situation zu optimieren und deine Ziele zu erreichen. Also, mach dich auf den Weg, meistere die Steuerangelegenheiten und genieße das Abenteuer des Freiberufler-Daseins!

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